Bauschadensgutachten
In
vielen Fällen kann es erforderlich werden, die bauliche Situation eines
Gebäudes gutachterlich und unparteiisch feststellen zu lassen.
Als
Ingenieure erstellen wir unsere Gutachten auf Grundlage der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI § 33.
Unser
Schwerpunkt liegt dabei auf der Feststellung, Dokumentation und Bewertung
von Mängeln und Bauschäden auf den folgenden Gebieten:
Stellungnahmen
zu baulichen Ausführungen in den Bereichen:
§
Abdichtung und Dränagen
§
Rohbau
§
Baulicher Ausbau
§
Wärmedämmung
Stellungnahmen
zu Bauzuständen und Instandsetzungsmaßnahmen in den Bereichen:
§
Allgemeine Bauabnahmen
§
Abnahmen von Gemeinschaftseigentum
§
Mietbereichsabnahmen
§
Brandschadensdokumentationen
§
Hochwasserschadensdokumentationen
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